Infos zu „WIR und Sportplätze erhalten“

Hier klicken: https://www.wirundsportplatz.de


Wer darf den Gemeinderat wählen?

>Wahlberechtigt sind alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.

Infos zum Ablauf von Kommunalwahlen: Infos der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Impressum/Kontakt